Abgaben der Müller

Der Müller musste jährlich Abgaben leisten. Die Müller schikanierten die Benutzer der Mühlen ständig, zwangen sie zu endlosen Wartezeiten, fochten ihr Nutzungsrecht an und erhoben vor allem als Mahlgebühr einen größeren Getreideanteil als Rechtens war. Und offensichtlich konnten solche Mißstände nicht wirkungsvoll bekämpft werden.
Angesichts der großen Bedeutung der Mühlen und ihrer Bewirtschaftung ist es verständlich, dass die Grundherren sich um eine möglichst lückenlose Kontrolle bemühten; daher werden Mühlen entweder auf Lebenszeit vergeben oder mit jährlicher Kündigung, nicht aber als Erbleihen.

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