Erteilung der Landsassenfreiheit
Erneut fragt er 1710 an, ob „seine ohnweith dem Rauberweyerhaus abgepronnene mühl … wiederumb erhoben und in vorigen stand geseztet werden dörffe“. Er bittet um Holz für die Wasserbauten und vor allem um die Erlaubnis für einen neuen Sandort, nämlich oberhalb der alten Gebäudes auf eigenem Grund“, denn Sechser wäre verpflichtet gewesen, seine neue Mühle auf dem Platz des abgebrannten Gebäudes zu bauen. Dort aber, so argumentierte er, habe er große Schwierigkeiten mit der Beschaffung von Steinen.
Vollends verwirrend, was den Zusammenhang zwischen einem Weiherhaus, dem verödeten Wohnhaus und er Mühle anbelangt, ist eine weiter Aussage Sechsers von 1710, die besagt dass er auf eigene Kosten das sogenannte Rauberweiherhaus aufgebaut habe.
Schließlich kann noch eine spätere Quelle von 1760/61 hergezogen werden. Darin wird über des Rauberweiherhaus berichtet: „ ist solches nichts Anders, dann ein blosses Weyherhauß, darbey etwelche Weyer und Sieben Viertel Feld gewesen“; Sechser kam durch „erschlichene Hofkammer Resolutiones“ dann an etliche hundert Tagwerk Holz und Gründe, „so unter das ihme Gdgst Anvertraut gewesene Forstmeister = Amt Taxsöller immediate gehörig waren“.
Dies unterstützt nun die oben geäußerte Vermutung, dass Sechser vorerst nur eine Teil des Gebietes erworben hatte bzw. sein Nutzungs- oder Besitzanspruch partiell unterschiedlich war, denn er unterscheidet den alten Standort der Mühle deutlich von dem am Schwemm-weiher gelegenen neuen, den er als „eigenen Grund bezeichnet.
Betrachtet man nun in den Quellen die verschiedenen Kombinationen bei der Nennung der Gebäude, so läßt sich daraus schließen, dass es sowohl eine auf alten Grundmauern neu errichtete Mühle als auch ein `ganz verödetes Wohnhaus` aus, identisch mit dem Rauberweiherhaus, gegeben hatte. Läßt man sich allein vom Namen inspirieren, denkt man vielleicht an die turmartigen Befestigungsbauten, die Speichertürme und Weiherhäuser, die Dürer abgebildet hat, an Überbleibsel aus der Zeit vor dem 30jährigen Krieg in abgelegener Gegend, an Reste einer Wüstung.
An letzteres ist man zu glauben geneigt, wenn man die Überlegungen betrachtet, die dazu führtet, die dazu führten, dass Bartholomäus Sechser die Landsassenfreiheit erteilt bekam. Der Staat versprach sich neben den Einnahmen etwa durch die Rittersteuer die Ansiedlung von Menschen in der Einöde, deren Lebensgrundlage zwar nicht auf dem Feldbau, sondern mehr auf der Viehwirtschaft basieren würde. Auch darüber fand sich eine interessante Quelle, die später herangezogen werden soll.
Sechser indessen erhielt 1708 die Landsassenfreiheit, den hohen Wildbann im daran angrenzenden Taxölder Waldgrund und die Erlaubnis, dort „das Holz zu Erbauung etlicher Häusel“ schlagen zu dürfen.
Im gleichen Jahr wird ihm außerdem erlaubt, „dass er in seinen zu Pruckh vorm thor habenden frey Gartten, eine wohnung Pauen möge“; dieses Haus samt dem Stadel und dem Garten sollen als freie Herberge gelten.
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