Phillip von Weidenau
Der Erbe des Rauberweiherhauses, Salomon Sechser (~ 1699, + 1742) , ebenfalls Forstmeister zu Taxöldern, verkaufte 1731 das Landsassengut an den Regierungsrat Max Philipp von Wildenau und erwarb selbst das alte Jagdschloß in Taxöldern, ein Gebäude mit einer Wendeltreppe und in schlechtem baulichen Zustand.
Mit dem Übergang des Besitzes nach nur zwei Jahren an Karl Sigmund Graf von Aufseß beginnt der Zeitraum, den der bauliche Zustand des Rauerweiherhauses heute im Museum verkörpert. Es ist angebracht, an dieser Stelle zu fragen, auf welche Weise das Haus bisher genutzt worden ist. Für Bartholomäus Sechser ist ein Wohnsitz in Taxöldern und in Bruck belegt, und auch bei den nachfolgenden Besitzern liegt die Annahme nahe, dass die Rauberweihermühle, wie sie zu dieser Zeit in den Quellen meist genannt wird, keineswegs Hauptwohnsitz, sondern hauptsächlich Mühle, allenfalls Jagd- oder Landsitz und erhoffte Einnahmequelle war. Die Ansiedlung entstand erst nach und nach unter Simon Sechser. Vorher musste die Mühle wohl durch einen Müller in Betrieb gehalten werden, unterstützt durch seine Familie oder einen Knecht; vermutlich gab es einen Jäger und vielleicht einen Weiherknecht, der die Arbeit an den Fischweihern versah.
Auch der neue Besitzer seit 1733, der Landrichter zu Neunburg vorm Wald, Regimentsrat und kaiserlicher Kämmerer Karl Sigmund von Aufseß (1684 – 1745) übte sein Amt sicher in Neunburg und nicht im Rauberweiherhaus aus. Von seinem Vater, Johann Friedrich von Aufseß, hatte er nicht nur das Landrichteramt übernommen, sondern auch die Güter Winklarn, Schönsee, Frauenstein, Reichenstein und Altenschneeberg geerbt. Zwar werden außerdem Stamsried und Nittenau genannt, doch scheint Karl Sigmund von Aufseß diesen Besitz teilweise, wenn nicht sogar vollständig verloren zu haben; in den bislang gesichteten Quellen wird außer dem Landsassengut Rauberweiherhaus kein weiteres Besitztum erwähnt. Winklarn beispielsweise musste er 1732 wegen seiner Kriegsschulden in Höhe von 50 000 fl. abgeben. Ansonsten blieb seine finanzielle Situation weitgehend im Dunkeln. Verstrickt in einige aktenkundige Streitigkeiten, beschäftigten ihn auch die Probleme mit den angrenzenden Dörfern seines Landsassengutes viele Jahre hindurch. Da dieser Streit erst unter seiner Witwe den Höhepunkt erreichte, soll er an anderer Stelle ausführlich erläutert werden.
Die erste Frau des Karl Sigmund von Aufseß starb 1737 in Jetlingen/Schwaben. Ihre Kinder, zwei Söhne und drei Töchter, starben noch vor der Taufe.
Die erste Frau Franziska Maria Sophia Amalia von Guttenberg starb am 2. September 1737 in Jetlingen in Schwaben und soll mit ihren Kindern in der Gruft unter dem Schlafzimmer des einstigen Besitzers begraben sein.
Als von Aufseß drei Jahre später wieder heiratete und die 45jährige Eva Sophia von Murach zur Frau nahm, war offenbar nicht der Wunsch nach einem Erben vorherrschend.
Nach dem Tode ihres Mannes 1745 richtete die Witwe ihr Interesse in einer Weise auf die Rauberweihermühle, die entweder Tatendrang, Wunsch nach vermehrten Einnahmen oder finanzielle Schwierigkeiten vermuten lassen.
Aus den Jahren nach 1760 sind Abschriften von Gesuchen überliefert, in denen die benachbarte Gemeinde Hofenstetten sich über die Verletzung der alten Hut-, Trift- und Streugerechtigkeiten beschwert, die mit der Einrichtung des neuen Landsassengutes begonnen und nun unter Eva Sophia von Aufseß das bisher schlimmste Maß angenommen hätte. Kurz wird auch die Geschichte des Landsassengutes wiedergegeben, so wie sie von den Dorfbewohnern gesehen wurde und „sie es von ihren Vätern und Vorvätern erzählt bekommen haben“. Die Charakterisierung des Bartholomäus Sechser wurde oben bereits zitiert: er hätte sich zu seinem Weiherhaus, den zugehörigen Weihern und sieben Viertel Feld etliche hundert Tagwerk Holzgründe mit Hilfe „erschlichener“ Hofkammerbeschlüsse angeeignet. Simon Sechser hatte die ersten neun Häuser errichten lassen, unter Graf von Aufseß kam ein weiteres Haus hinzu, so dass es nun „10 dergleichen Häusler“ gab. „welche stets mit Bettlen, Graßen und Hüten, dann anderen Excessen uns zur Lasten“. Besonders verletzt nun die Gräfin mit „ihren in Müßiggang herumvagierenden Leerhäuslern“ die Rechte des Dorfes und verkauft Holz und Streue sogar nach auswärts in die Neue Pfalz, „als sie nur allein aus dem Gehülz alle Jahr 5. Bis 600 fl. und darüber erlöset, hirbey auch eine Neuerung nach der andern anhöbet, in Specie eine Neue Mihl daselbst erricht. Aus dem Schloß aber ein ordentliches Würtshaus machet und mit unbefugten bierschäncken alle umligende dorfwürth bekränket, und Verdörbt, überdies das alles aber ein Churfrt. Pension jährl. Ad. 200 fl. zihet, und genüsset“. Weiterhin erfahren wir, dass ihr der Unterförster zu Kemnath den Holzforstdienst und die Wildfuhr versieht und dass sie darüber hinaus einen Jäger angestellt hat; auch ein Amtmann, der die Amtsgeschäfte im Rauberweiherhaus erledigt, was sich wohl auf die andernorts genannte „durchgehende Niedergerichtsbarkeit“ bezieht, wird erwähnt.
Eine Überprüfung dieser doch sehr subjektiv gefärbten Quelle scheint angebracht, auch wenn dies nur in Hinsicht auf den Lebensunterhalt der Bewohner des Landsassengutes möglich war. In der Amtsbeschreibung des Landsassengutes Rauberweiherhaus von 1762 sind Hausbesitzer, Herdstätten und Inwohner mit ihren Berufen angeführt. So wird das „Herrschaftliche Schloß ... von der Herrschaft Gräfin von Aufsess mit aig. Stuckhen besessen“ mit einer Herdstatt. Nach Erwähnung der dem Schloß angebauten Mühle erscheint als Inwohner mit einer Herdstatt der „bestand Miller“ Ulrich Götz. Es folgen das „herrschaftl. Hütthauß“ als bloße Inwohnung mit einer Herdstätte, in dem der vom Betteln existierende Hirte wohnt und acht Häuser. Die Namen der Besitzer lauten:
1. Erhard Schottenhambl, 2. Hannß Adam Vitztomb, 3. Hannß Moser, 4. Georg Adam Fischer, 5. Simon Klein, Zimmerman, 6. Ulrich Göz, 7. Wolf Kärtl, 8. Wolf Graf. Alle sind mit jeweils eigener Herdstätte steuerpflichtig mit Ausnahme des Ulrich Götz, „besitzt solches nit mit aigen Kuchl“, für ihn müssen seine Inwohner, der Tagwerker Georg Winter und der von Almosen lebende Georg Stainer, zahlen. Diese sind, wie auch die übrigen vier Inwohner in den anderen Häusern, jeweils mit eigener Herdstätte verzeichnet. Wir wissen nun, dass es einen Müller, einen Hirten, einen Zimmermann, zwei Tagwerker und vier Bettler gab, die Berufe von sechs Hauseigentümern gehen aus dieser Quelle nicht hervor.
Das Landsassengut erweckt keineswegs einen Eindruck von Wohlstand und es drängt sich ein Vergleich mit den späten Ansiedlungsbestrebungen fränkischer Reichsritter auf. Die Bewohner dieser Ortschaften waren bis in unsere Zeit als Nachkommen von Zigeunern, Scherenschleifern, Korbflechtern, Musikanten und anderen gesellschaftlichen Randgruppen bekannt, denen mit vorläufiger Steuerbefreiung oder anderen Vergünstigungen der neue Wohnsitz angeboten worden war.
Ein günstigeres Bild vom Rauberweiherhaus, einem heutigen Immolilieninserrat nicht unähnlich, wurde 1766 gezeichnet, als das Landsassengut nach dem Tod der Gräfin zum Verkauf stand:
„frey Aigenthumbliche Landsässen Guettl in einer feinen Ohnlängst Neu erpautt Wohnunge, Worinnen Unten her 2 Zimmer vor die Bediente samt der Kuchl, dan oben her widerumen 3. Stuben: 2 Cämmern, und eine feine grosse Kuchl nebst einen Schüttboden, Keller- und anderen Nothwendigkeiten, mit weniger einen kleinen Thurm in der Oberen Tachunge worinnen ein wider die Hochgewitter geweihtes Kläclhl samt einer schlag Uhr sich befündet, ist auch eine wohlerpautte Mühl mit 3. Gängen, und 1. Schneidsääg, nebst dennen ist widerumen das Pauhaus, Stadl, Schupfen und Stallungen alles, in einem grossen Viereckigten Hof eingeschlossen“.
Auch die jährlichen Einkünfte wurden genau aufgelistet. Der Zins von fünf Menatuntertanen, drei Tropfhäuslern und deren Arbeitsleistungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich betrugen rund 28 dl., die Einnahmen durch die Niedergerichtsbarkeit 10 fl., durch die Fischerei 423 fl., durch die Mühle 60 fl., durch großen und kleinen Wildbann 60 fl., und schließlich durch Feldbau, Viehzucht, Weide und Heuertrag 150 fl. Der Wert der Waldungen und Weiher wurde veranschlagt auf 3900 fl., das Landsassengut mit den oben genannten Einkünften auf 14 626 fl., und so ergab sich ein Kaufsumme von 17 300 fl.
Die weitere Geschichte kann kurz zusammengefasst werden. Der Verkauf kam nicht zustande. Von den zahlreichen Erben in der Familie von Murach konnte schließlich Karl Franz von Murach alle Ansprüche auf sich vereinen; 1793 legte er die Landsassenpflicht ab. Bereits 1791 wird Rauberweiherhaus an Maximilian Joseph von Holnstein aus Bayern für 21 500 fl. veräußert, der damit seine umliegenden Besitzungen arrondieren kann. Beginnend mit einem Erbrechtsvertrag von 1795, gelangt die Rauberweihermühle nach und nach in den Besitz der Müllerfamilie Dürr, seit etwa 1840 wird im Haus außerdem eine Wirtschaft betrieben.
Was sagen letztendlich die archivalischen Quellen über die Nutzung und die Bewohner des Rauberweiherhauses zwischen 1733 und 1765 aus?
Erfahrungsgemäß waren in den adeligen und bürgerlichen Wohnhäusern und Schlössern des 18. Jahrhunderts die Räume im Obergeschoß der herrschaftlichen Nutzung vorbehalten, das Erdgeschoß mit der schlechteren Wohnqualität schloß die funktionalen Räume wie Küche, Gewölbe, Lager und schließlich die Dienstbotenzimmer ein. Nach den Ergebnissen der Bauforschung bildete das Rauberweiherhaus keine Ausnahme dieser Regel, wenn auch die Geschichte der Besitzer zeigte, dass die herrschaftliche Nutzung der Räume im Obergeschoß gering war, einzig die Gräfin Eva Sophia von Murach hat die oben zitierten Neuerungen vielleicht vor Ort selbst geleitet und möglicherweise dabei die von ihr bewohnten Räume einer Renovierung unterziehen lassen. Drei Stuben, zwei Kammern und eine feine große Kuchl nannte das Kaufangebot von 1766, die restauratorischen Befunde verzeichneten in den Stuben farbige Wandmalereien, die ins 18. Jahrhundert datiert werden können, was die Bemerkung über die „feine ohnlängst neu erbaute Wohnung“ im Sinne einer Renovierung zu erklären vermag. Für die linke Stube und die dahinterliegende Kammer sind die Bezeichnungen Kapuzinerzimmer und Kapellenzimmer mündlich überliefert, erstmals geschrieben finden wir sie 1817, als die Müllerfamilie Dürr die Räume erwarb. Die „Kabbelnkammer“ war mit „auf Papier gedrucktem Kreuzweg“, wohl Kupferstichen, auf denen die Kreuzwegstationen abgebildet waren, und einem „alten Altärl“ ausgestattet.
Da ein fester Altar jedoch, so könnte man annehmen, in dem Kaufangebot von1766 ebenso wie das geweihte Glöckchen bestimmt Erwähnung gefunden hätte, ist eher an einen kleinen Hausaltar zu denken, der zusammen mit einem Betstuhl und religiösem Wandschmuck die Möglichkeit zu privater Andacht geboten hat. Im Salbuch für das Landsassengut war im Jahr 1793 festgehalten worden, dass der „Handgietlinhaber“ Leonhard Landsmann von Dienstleistungspflichten befreit sei und stattdessen bei Abwesenheit der Herrschaft jeden Abend um sieben Uhr in der Schloßkapelle den Rosenkranz und die lauretanische Litanei laut vorbeten müsse. Es sei ihm jedoch erlaubt, sich von einem Familienmitglied vertreten zu lassen.
Über das Kapuzinerzimmer ist den Archivalien nicht zu entnehmen, hier kann an später Stelle die vergleichende Forschung weiterhelfen. Ebenso verhält es sich mit den weiteren Räumen des Obergschosses, die am längsten herrschaftlicher Nutzung vorbehalten blieben; sogar über die „feine große Kuchl“ können allenfalls Vermutungen angestellt werden. War sie eine Schauküche oder erhielt sie die Prädikate nur beschönigend im Vergleich zu der oder den engen Küchen im Erdgeschoß?
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