Ein Müller zieht ein
Im Erdgeschoß nun wohnte, sicher belegt seit 1762, der Müller und benutzte eine Herdstätte. Dies könnte eine Erklärung für die fehlenden Räume in dem Kaufangebot von 1766 sein, das statt der tatsächlich vorhandenen vier Zimmer, zwei Gewölbe und zwei Küchen nur zwei Zimmer und eine Kuchl aufzählte. Der Zusatz „ für Bediente“ ist kein Beleg dafür, dass hier wirklich Dienstboten gewohnt haben, sondern kann lediglich bedeuten, dass solche Räume im Erdgeschoß üblicherweise für die Unterbringung des Personals genutzt wurden. Als Bediensteter ist nur der Kammerdiener der Eva Sophia von Murach, Johannes Petrus Riedlinger(+ 1765, 76 Jahre alt) bekannt, der gemäß seines Berufes wohl im Hause gelebt hat; ob ihm seine Herrin die Zimmer im Erdgeschoß oder vielleicht nur die Kammer hinter der feinen Küche überlassen hat, ist nicht mehr zu eruieren. Weibliche Dienstboten sind für das Rauberweiherhaus nicht aktenkundig geworden, nichtsdestoweniger war aber zumindest eine Dienstmagd notwendig. Denkbar ist aber auch eine Personenlunion von Ehefrau des Müllers, Dienstmagd und Köchin, vielleicht sogar Wirtin, wenn man den Beschuldigungen glauben will, dass die Gräfin aus dem Schloß ein Wirtshaus gemacht hatte. Der Ausschank ging dann wohl in der Diele oder in einem Raum im Erdgeschoß vonstatten.
Aus dem Jahre 1793 ist der erste Erbrechtsvertrag mit dem Müller überliefert. Ob das Dienstverhältnis mit den Müllern vorher in der gleichen Weise geregelt war, wissen wir nicht, der Passus im Vertrag „noch dero zu hiesigem Schloß bißhero eigenthumblich genutz, genossen und Innen gehabtes Mahlmühl mit 2 Gängen, und einer Schneidseeg, dann die vorhanden oder Wohnstube…“ ist zweideutig.
Lange Zeit hindurch wurde Ulrich Götz als Bestandmüller genannt, von 1728 bis zu seinem Tod 1766 im Alter von 64 Jahren; währenddessen erschienen in den Archivalien weitere Namen mit dem Zusatz „Müller auf dem Rauberweiherhaus“ oder „Müller resp. Tagelöhner“, wohl zeitweilige Arbeitskräfte in der Mahl- und Schneidmühle.
Ulrich Götz war zweimal verheiratet und hatte ein Kind aus erster Ehe. Er war, belegt für die Jahre 1752 und 1753, verpflichtet, „dem Jäger zur Besoldung 6 achtl 8 Mezen“ Getreide oder Mehl abzugeben.
Im Erbrechtsvertrag wird dem Müller eine Stube mit Stubenkammer und ein Gewölb zugestanden, „aus welchem jedoch eine Kuchen von dem Erbrechter verförtigt werden müsse“, weiterhin das „Erdaepfelkellerl“, der Hausboden, die Hälfte von Stall und Stadel sowie die nötige Hofraith. Es ist unschwer zu schließen, dass mit der Stube und der Stubenkammer die Räume gemeint waren, die jeweils durch eine Tür mit der Mühle verbunden sind, der Keller ist ebenfalls nur von der Mühle aus zugänglich. Mit dem Gewölbe erhielt der Müller einen Raum, der bislang nicht als Küche gedient hat, wohl aber einen Kamin besitzt. Aus dem Jahr 1762 wissen wir, dass der damalige Müller steuerpflichtig war für eine Herdstätte im Rauberweiherhaus und dass er in seinem eigenen Haus keine Küche nutzte. Die bauhistorischen Befunde sagen aus, dass die Küche rechts einer stärkeren Nutzung unterlegen war als die linke Küche. Man könnt nun folgern, dass vor 1793 nur eine einzige Küche im Erdgeschoß existierte. Die übrigen gewölbten Räume müssten demnach als Gewölbe, d. h. zur Lagerung von Lebensmitteln und Gerätschaften gedient haben. (und
Einheize!)
Es ist zuletzt die Möglichkeit zu prüfen, ob neben dem Müller nicht auch ein Jäger als Bediensteter im Rauberweiherhaus gewohnt haben könnte. Bekannt ist bereits der Jäger Erhard Venzl (+1757), der 1727 von Simon Sechser ein Haus „zur Unterhaltung eines Hüters“ für seine treuen Dienste erhalten hat. Vorher noch wurde sein Vater Georg Venzl erwähnt. In den Jahren 1730 und 1735 begegnen uns in den Quellen der ledige Jäger Caspary Reichert und Caspar Schwab, ebenfalls von 1735 an erscheint der Jäger Johann Caspar Graß. Dieser ist bis 1752 mit seiner Frau und sieben Kindern nachweisbar. Leider konnte bisher kein vollständiges Verzeichnis aller Bewohner des Landsassengutes vor 1762 gefunden werden. Dann finden wir zwar Christine Grasin, wohl die Witwe des Johann Caspar Graß, als Inwohnerin des Zimmermanns mit dem Zusatz „bettelt Brod“, aber keinen Jäger, auch nicht als Inwohner im Rauberweiherhaus selbst. Der spätere Herrschaftliche Jäger Leonhard Landsmann, gleichzeitig als „Handgietlinhaber“ verzeichnet, geht 1793 den Erbrechtsvertrag um die Mühle ein, die er wiederum an einen Müller verpachtet. Ihm gehört das sog. „Jägerhäusl“ ein Tropfhaus mit Grasgarten, Kuh- und Schweinestall und halbem Stadel. Dieses Jägerhaus wurde 1817 als mit dem herrschaftlichen Schloß verbunden verzeichnet und könnte identisch sein mit dem Haus des Erhard Venzl und dem 1762 genannten „herrschaftl. Hütthauß“, einer bloßen Inwohnung für den Hirten. Dieser wiederum lebte zu dieser Zeit vom Betteln. War nun vielleicht der Jäger gleichzeitig Hirte und wohnte in dem Haus, das 1725 für den Hirten Hans Dürrigl gebaut worden war? Damit ist jedoch nicht auszuschließen, dass das Jägeramt als Nebenerwerb zeitweise von einem Bediensteten im Rauberweiherhaus oder einem anderen Bewohner der Ansiedlung ausgeübt wurde. In den historischen Quellen gibt es für keine dieser Möglichkeiten bisher einen Hinweis.
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