Forstmeister zu Taxöldern
Erstmals 1682 erscheint der spätere Besitzer Bartholomäus Sechser in Verbindung mit dem Rauberweiher. In seiner Funktion als Forstmeister zu Taxöldern wurde er beschuldigt, „zu wider erpauung der von grundt wekhgerissen sogenanten Rauberweyher“ mehr als die genehmigten „7 stämb pauholz und 54 eichriß“ genommen zu haben.
Das Hochwasser von 1682 hatte nicht nur den Rauberweiher, sondern die Weiher in der ganzen Umgegend zerstört und das Hammerwerk Bodenwöhr abgerissen, das kurz nach dem
zweiten Brand wiederaufgebaut worden war. Für die Instandsetzung der Weiher stellte sich Bartholomäus Sechser dem Besitzer des Bodenwöhrer Hammers, Johann Schreyer, als bürge mit einer Summe von 500 fl. zur Verfügung. Dafür sollte er, so wurde vereinbart, das halbe Erbrecht an drei Weihern erhalten. Dazu kam es jedoch nicht, da 1693 der Hammer vom Staat erworben wurde. Immer wieder suchte Sechser um eine Entschädigung für den Nutzungsverzicht an den Fischereieinkünften an, der sich nach seinen Angaben im Jahre 1706 auf eine Summe von 5189 fl. belief. Schließlich schlug Sechser 1699 als Vergleich vor, dass ihm für das „weyer/: oder sogenannte Rauber:/haus“ mit den zugehörigen Weihern, Wiesen, Feldern und Holzgründen die Landsassenfreiheit erteilt und die angrenzenden Gehölze zwischen dem Schwemm-, Sorg-, Alten-, Jäger- und Haydtweyer übergeben werden sollten.
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